An den Landesschülerbeirat: Stellungnahme zur Kooperationsvereinbarung

Anmerkungen des Freiburger Friedensforums zur Stellungnahme des 8. Landesschülerbeirats zum Kooperationsvertrag zwischen dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und dem Wehrbereich IV der Bundeswehr vom 04.12.2010

1. Neu am geplanten Einsatz von Bundeswehrsoldaten im Schulunterricht ist die Vertragsform als Grundlage. Jeder Vertrag schafft rechtliche Bindungen, die Vertragserfüllung verlangen. Darauf werden alle Vertragspartner bestehen.

2. Die Zuständigkeit für die Ausgestaltung der Umsetzung der vertraglichen Vereinbarung liegt bei den Schulen. Darin sind jährlich Rechenschafts-berichte der Jugendoffiziere vorgesehen. Dadurch erhält das Ministerium die Kontrolle über die Vertragserfüllung.

3. Der Einsatz von Fachkräften aus verschiedenen Berufen im Schulunterricht soll die Schüler auf die Erlernung und Ausübung eines Berufes vorbereiten. Damit ist selbstverständlich ein Werbeeffekt verbunden.

Der Soldatenberuf ist nicht mit anderen Berufen zu vergleichen. Deutschland führt Krieg in Afghanistan und wird laut Verteidigungsminister auch in Zukunft Kriege führen. Die Ausübung des Soldatenberufs beinhaltet den Kriegsdienst. Der zwingt den Ausübenden zum Töten und zur Bereitschaft, sich töten oder verletzen zu lassen. Vergleichbare Anforderungen stellt kein anderer Beruf, auch nicht Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die UN-Kinderrechtskonvention für Jugendliche unter 18 Jahren die Werbung für den Dienst an der Waffe untersagt.

4. Seit Jahren ist das Thema Gewalt unter Jugendlichen und Gewalt an Schulen von großer Aktualität. Lehre und Praxis gewaltfreier Konflikt-lösungen müssen deshalb vordringliche Aufgabe des Schulunterrichts sein. Ausgebildete Friedensfachkräfte können dabei behilflich sein. Jede Form von Wehrkundeunterricht ist da nur kontraproduktiv und hat deshalb an allen zivilen Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen keinen Platz.


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