Während es nach Meinung der Bundesregierung unumgänglich ist, zur Unterstützung der Verbündeten das Kampfsystem Tornado zum Einsatz zu bringen, berichtet Amnesty International Deutschland: “ Mehrere Gerichte haben in den letzten Monaten eine extreme Gefährdungssituation für alleinstehende arbeitsfähige afghanische Männer bei einer Rückkehr nach Afghanistan ausgeschlossen, so dass kein Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 AufenthG gewährt wurde.“
Der AI-Bericht beschreibt detailiert, dass nicht nur im umkämpften Süden, sondern auch und gerade in der vermeintlich befriedeten Region Kabul von Sicherheit keine Rede sein kann. Darüber hinaus sind zwangsabgeschobene Asylbewerber vom Wiedereingliederungsprogramm RANA faktisch ausgeschlossen.
Der gesamte AI-Bericht von Verena Harpe als PDF-Datei:
Keine extreme Gefahrenlage in Afghanistan?
Erkenntnisse zur Versorgungs“‘ und Sicherheitslage und zum RANA“‘Programm