Anmerkungen des Freiburger Friedensforums zur Stellungnahme des 8. Landesschülerbeirats zum Kooperationsvertrag zwischen dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und dem Wehrbereich IV der Bundeswehr vom 04.12.2010
1. Neu am geplanten Einsatz von Bundeswehrsoldaten im Schulunterricht ist die Vertragsform als Grundlage. Jeder Vertrag schafft rechtliche Bindungen, die Vertragserfüllung verlangen. Darauf werden alle Vertragspartner bestehen.
2. Die Zuständigkeit für die Ausgestaltung der Umsetzung der vertraglichen Vereinbarung liegt bei den Schulen. Darin sind jährlich Rechenschafts-berichte der Jugendoffiziere vorgesehen. Dadurch erhält das Ministerium die Kontrolle über die Vertragserfüllung.
3. Der Einsatz von Fachkräften aus verschiedenen Berufen im Schulunterricht soll die Schüler auf die Erlernung und Ausübung eines Berufes vorbereiten. Damit ist selbstverständlich ein Werbeeffekt verbunden. [Read more…]